Eines der Bewertungskriterien für eine taxonomiekonforme Versicherungstätigkeit ist in Punkt 10.4 "Weitergabe von Daten" im Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 geregelt. Demnach ist die Bereitschaft zur Weitergabe von Schadendaten an Dritte für Zwecke der Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel auf der Webseite des Versicherers zu veröffentlichen.
Die NÜRNBERGER übermittelt Risiko- und Schadendaten zu Klimagefahren regelmäßig an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Erst die Zusammenführung der Daten der Versicherer im Markt durch den GDV liefert für Behörden eine ausreichende Datenbasis, um "für Zwecke der Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel" geeignet zu sein. Daten der NÜRNBERGER alleine sind angesichts unseres Marktanteils in den relevanten Produktsegmenten statistisch nicht aussagekräftig, sodass die Empfehlung lautet, Daten vorzugsweise über den GDV zu beziehen.
Darüber hinaus erklärt sich die NÜRNBERGER grundsätzlich bereit, historische Bestands- und Schadendaten, die Erkenntnisse zu Schadenhäufigkeiten oder zum Schadenaufwand zulassen, im Zusammenhang mit klimabedingten Risiken kostenlos zu teilen. Dabei ist zu beachten, dass die NÜRNBERGER nahezu ausschließlich Risiken aus Deutschland zeichnet.
Als Empfänger kommen in erster Linie Behörden in Deutschland in Betracht, die diese Daten zum Zweck der Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel nutzen werden. Alternativ können auch öffentliche Forschungseinrichtungen Datenempfänger sein, wenn diese von Behörden in Deutschland zum gleichen Zweck beauftragt wurden - die Zweckbindung ist seitens des Datenempfängers entsprechend zu erklären.