Gabelstabler fährt eine Palette mit Kisten durch eine Lagerhalle

Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz.

Grundsatzerklärung Umwelt, Menschenrechte und Soziales.

Bekenntnis zur sozialen Verantwortung

In einer global vernetzten und komplexen Welt darf die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Umweltpflichten nicht allein die Aufgabe einzelner Staaten und Regierungen sein. Wir, die NÜRNBERGER Versicherung*, bekennen uns als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen zu den unten aufgeführten Menschenrechts- und Umweltprinzipien. Wir verpflichten uns, die grundlegenden Menschenrechte und Umweltpflichten zu achten sowie deren Schutz und Einhaltung zu unterstützen.

Wir sind überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den Erfolg unseres Unternehmens ist. Unser Ziel ist es, die Geltung der Menschenrechte und Umwelt­verpflichtungen voranzutreiben und Ihre Verletzung zu verhindern. Darauf achten wir ganz besonders auch in unserer Lieferkette, also bei unseren Lieferanten.

*"NÜRNBERGER Versicherung" umfasst die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und ihre (in-)direkt kontrollierten Tochtergesellschaften. Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen.

Grundsätze

Wesentliche Grundlagen unserer Unternehmenskultur und all unserer Aktivitäten sind nationale Gesetze und Vorschriften (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) sowie international anerkannte Abkommen, wie

  • die Charta der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen),
  • Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln,
  • die 8 Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
  • der Global Compact,
  • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber,
  • das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe sowie
  • das Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

Die darin verankerten Werte und Normen finden sich in konzerninternen Vorgaben wieder.

Ziel

Diese Grundsatzerklärung ist zentraler Bestandteil unseres sozial verantwortlichen Handelns. Sie soll den Vorständen und Führungskräften Verpflichtung sein, damit diese das Einhalten von Menschenrechten und Umweltpflichten vorleben und fördern. Die Grundsatzerklärung soll weiterhin alle Stakeholder der NÜRNBERGER Versicherung sensibilisieren und anregen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des geltenden Rechts für Menschenrechte und Umwelt aktiv einzustehen. Wir streben an, dass wir weder durch die eigene Geschäftstätigkeit noch durch die Beziehung zu Dritten nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte oder Umweltpflichten verursachen, zulassen oder an Menschenrechts- oder Umweltpflichtverletzungen beteiligt sind. Wie von uns selbst, erwarten wir deshalb auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Prinzipien der international anerkannten Abkommen für Menschenrechte und Umweltpflichten als Grundlage für ihre Geschäftstätigkeiten und Beziehungen anwenden und entsprechende Prozesse und Strukturen zu deren Einhaltung schaffen.

Ansatz und Maßnahmen zum Umsetzen dieser Erklärung

Für uns ist die Achtung der Menschenrechte und Umweltpflichten ein stetiger Prozess. Und das Umsetzen von Sorgfaltspflichten unterliegt der kontinuierlichen Überprüfung sowie fortwährenden Weiterentwicklung in Korrelation zu den sich ändernden Bedingungen sowie unserer Geschäftsaktivität.

Für die Achtung der Menschenrechte und Umweltpflichten haben wir daher Sorgfaltsprozesse als Bestandteil in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Lieferanten verankert. Außerhalb unseres Unternehmens verpflichten wir unsere Lieferanten vertraglich, international anerkannte Abkommen und national geltende Gesetze in Bezug auf Menschenrechte und Umweltpflichten einzuhalten, diese zu achten und gegenüber ihren eigenen Geschäftspartnern angemessen zu adressieren.

Zuständigkeiten

Um die Menschenrechte und Umweltpflichten umzusetzen, haben wir in den relevanten Geschäftsbereichen Zuständigkeiten verankert. Der Vorstand informiert sich regelmäßig über die Tätigkeiten der zuständigen Personen.

Risikoanalyse und Risikomanagement

Regelmäßig ermitteln und bewerten wir die aus unserer Geschäftstätigkeit und aus unseren direkten Geschäftsbeziehungen resultierenden Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie deren Auswirkungen auf potenziell Betroffene. Die Erkenntnisse der Risikoanalysen fließen in die Entwicklung und Anpassung konkreter Maßnahmen ein, um nachteilige Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu vermeiden oder zu mindern. Zu diesem Zweck haben wir insbesondere unser Lieferantenmanagement um Menschenrechts- und Umweltthemen ergänzt. Besonders fokussiert werden hierbei der Arbeitsschutz sowie Arbeitnehmer- und Sozialbelange.

Präventionsmaßnahmen

Wir werden die in der Grundsatzerklärung dargelegten Strategien über das Postfach "MB Info" kommunizieren und die Mitarbeiter sensibilisieren sowie informieren. Mittels der Implementierung von Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken, wie dem NÜRNBERGER Lieferantenkodex, der Allgemeinen Einkaufsbedingungen und Leitfäden wirken wir zudem auf das Verhindern und Minimieren von Risiken hin. Mitarbeiter in relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig geschult. Um mögliche Missstände frühzeitig erkennen zu können, führen wir risikobasierte Kontrollmaßnahmen durch. Auch in Bezug auf mittelbare Zulieferer werden bei Bedarf angemessene Präventionsmaßnahmen getroffen. Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen wird regelmäßig sowie anlassbezogen überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Abhilfemaßnahmen

Wird eine mögliche oder tatsächliche Verletzung bekannt, greift das Abhilfekonzept. Die zuständige Stelle überprüft den Vorfall, stellt die konkrete Verletzung fest und bestimmt den notwendigen Handlungsbedarf inklusive Zeitplan zur Minimierung oder Beendigung der Verletzung. Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen wird regelmäßig überprüft.

Beschwerdeverfahren

Eine wichtige Rolle für Betroffene oder Beobachter von möglichen Menschenrechts- und Umweltpflichtverletzungen spielt der Zugang zu Beschwerdemechanismen. Neben unseren Mitarbeitern und direkten Zulieferern können auch mittelbare Zulieferer oder Dritte auf das Beschwerdeverfahren zugreifen. Eine vertrauliche Handhabung der Beschwerden sowie ein faires Verfahren zum Umgang mit Beschwerden wird gewährleistet. Wesentliche Erkenntnisse aus Beschwerden werden zur Weiterentwicklung der Mechanismen und Identifikation von Risiken genutzt.

Wenn Sie eine Beschwerde, einen Verdacht oder konkrete Hinweise auf einen bestehenden oder drohenden Regelverstoß haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Bereich Compliance auf.

Zu unserer Compliance-Seite

Unter dem Punkt "Wie nehmen Sie bei Verstößen Kontakt auf?" können die angegeben Medienkanäle genutzt werden.

Dokumentation und Berichte

Wir dokumentieren fortlaufend, wie die in der Grundsatzerklärung beschriebenen Maßnahmen erfüllt werden und entwickeln diese entsprechend weiter. Darüber hinaus kommen wir auch den gesetzlich geforderten Aufbewahrungspflichten nach. Die regelmäßige Berichterstattung zu Themen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt machen wir unseren internen und externen Stakeholdern in unseren öffentlichen Nachhaltigkeitsberichten zugänglich.

Schlussbestimmungen

Die Achtung der Menschenrechte und Umweltpflichten sowie das Umsetzen dahingehender Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen sind für uns ein wichtiger Beitrag, um die menschenrechtliche und umweltbezogene Lage zu verbessern. Wir bekennen uns zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse. Auch diese Grundsatzerklärung wird laufend überprüft und entsprechend weiterentwickelt.