Compliance bedeutet so viel wie "Übereinstimmung mit Regeln" - oder anders ausgedrückt: "anständiges Verhalten". Für uns als NÜRNBERGER heißt das, dass wir im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie den internen Regeln und Grundsätzen unseres Unternehmens handeln. So schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter, unsere Kunden und Geschäftspartner.
Compliance: regelkonformes, faires Verhalten.
Hinweisgebersystem - Meldungen von Verstößen.
Was bedeutet Compliance?
Wie setzt sich die Compliance-Organisation zusammen?
Die zentrale Compliance-Funktion besteht aus einem interdisziplinären Team unterschiedlicher fachlicher Qualifikationen. Sie arbeitet mit sämtlichen Einheiten des Konzerns zusammen. Vor allem mit den anderen aufsichtsrechtlichen Schlüsselfunktionen, den dezentralen Compliance-Beauftragten sowie allen anderen, insbesondere den operativen Fachbereichen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, agiert die Compliance-Funktion unabhängig und getrennt von den operativen Bereichen.
Was ist das Hinweisgebersystem?
Unser Hinweisgebersystem macht es Ihnen möglich, uns über bestehende oder drohende Regelverstöße und/oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu informieren. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Umwelt- und Menschenrechten, Diebstahl oder Diskriminierung.
Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig.
Hinweise können in deutscher wie in englischer Sprache abgegeben werden.
Wie nehmen Sie bei Verstößen Kontakt auf?
Wenn Sie einen Verdacht oder konkrete Hinweise auf einen bestehenden oder drohenden Regelverstoß haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Hierzu können Sie folgende Meldekanäle nutzen:
- Per Brief
NÜRNBERGER
-Compliance-
Postfach 3451
90016 Nürnberg - Per E-Mail
Compliance@nuernberger.de - Per Meldeformular
Zum Meldeformular
Hiermit weisen wir gemäß § 13 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch auf externe Meldestellen hin. Nach § 7 HinSchG können Hinweise alternativ beispielsweise bei folgenden externen behördlichen Meldestellen abgegeben werden: Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Welche Anforderungen an Hinweise gibt es?
Damit Ihr Hinweis angemessen und zeitnah bearbeitet werden kann, sind für uns konkrete Angaben (wer, was, wann, wie und wo) überaus wichtig.
Auch anonyme Hinweise sind möglich. Dabei sollten Sie so viele Details des Sachverhalts wie möglich nennen und, sofern vorhanden, auch Unterlagen einreichen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag der NÜRNBERGER unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an:
Was passiert mit Ihrem Hinweis? (Verfahrensordnung)
Diese Verfahrensordnung findet auf den Umgang mit Hinweisen gemäß gesetzlicher Vorgaben Anwendung.
Jeder ist befugt, über das Hinweisgebersystem einen Hinweis abzugeben.
1. Wir gehen allen Hinweisen nach. Hinweise sind hierbei Meldungen i. S. d. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und Hinweise/Beschwerden i. S. d. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
2. Unser Compliance-Komitee betreut die interne Meldestelle.
3. Bei nicht anonym abgegebenen Hinweisen, die über die interne Meldestelle eingehen, bestätigen wir der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung nach spätestens 7 Tagen.
4. Der Bereich Compliance bearbeitet den eingegangenen Hinweis und prüft ihn auf Stichhaltigkeit. Je nach Situation können andere zuständige Stellen, z. B. die Interne Revision oder der Datenschutzbeauftragte, eingebunden werden. Die Compliance-Funktion steuert die Aufklärung und stellt sicher, dass diese systematisch und vollumfänglich erfolgt und bei festgestellten Verstößen einheitlich sanktioniert wird.
5. Bei nicht anonym abgegebenen Hinweisen können Stellungnahmen angefordert werden sowie dem Hinweisgeber einzelne Rückfragen gestellt werden.
6. Wir ergreifen angemessene Folgemaßnahmen und der Hinweisgeber wird über diese Maßnahmen einschließlich entsprechender Gründe innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung der Meldung informiert.
7. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hinweisen wahren wir die Vertraulichkeit der Identität und die Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter. Vertraulichkeit ist nicht gleich Anonymität und im Zuge von Ermittlungen, Verfahren o. Ä. kann es sein, dass aufgrund von gesetzlichen Offenbarungspflichten die Identität des Hinweisgebers Dritten bekannt wird. Dem Vertraulichkeitsgebot kommen wir mithilfe von geschultem und spezialisiertem Personal, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Richtlinien und Arbeitsanweisungen, begrenzten Zugriffsmöglichkeiten, Verschlüsselungen und einer Nachbetreuung der Hinweisgeber nach. Hinweisgeber werden aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt und keinerlei Repressalien ausgesetzt.
8. Im Anschluss bewahren wir den dokumentierten Inhalt der Meldung gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf.
9. Hinsichtlich der Tochtergesellschaften (CodeCamp:N GmbH, ASSMANN Versicherungsmakler GmbH, Collas GmbH Versicherungen, NÜRNBERGER AutoMobil Versicherungsdienst GmbH und TECHNO Versicherungsdienst GmbH) fungiert die interne Meldestelle der NÜRNBERGER als "Dritter". Die originäre Verantwortung dafür, einen festgestellten Verstoß weiterzuverfolgen und zu beheben, verbleibt bei dem jeweiligen Tochterunternehmen.
Hinweise zum Datenschutz
Das Hinweisgeberpostfach wird von den Konzerngesellschaften der NÜRNBERGER, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg betrieben. Bei Fragen zu den Datenschutzhinweisen können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen: Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen, ob Sie bei einer der NÜRNBERGER Konzerngesellschaften beschäftigt sind und gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Sie haben eine Kundenbeschwerde: Was ist zu tun?
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag der NÜRNBERGER unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an: